Willkommen bei der Tierpension und Hundeschule Hüskes 02633 47 29 301

Wir bieten unseren vierbeinigen Gäste:

-  einen sorglosen, entspannten, abwechslungsreichen und angenehmen Aufenthalt bei uns
-    Unterbringung   in gepflegten, wohnlichen  Räumlichkeiten gehobenen Standards  in unserem Haus, gemütlich und selbstverständlich beheizbar (ggfs. mit Klimaanlage), Hundeterrassen direkt anschließend
- persönliche Beziehung zum Vierbeiner, sensibler Umgang auch mit unsicheren (bis ängstlichen) oder älteren Vierbeinern
- qualitativ hochwertige, kompetente und fachkundige Betreuung
- individuelle Fütterung (evtl. mit gewohnter Tiernahrung) nach den Bedürfnissen des Vierbeiners
- für die Hunde mehrmals tgl. Auslauf unter Aufsicht auf einem unserer eingezäunten Freigelände von ca. 2.000 qm, bei Verträglichkeit zusammen mit Artgenossen, direkt an unserem Haus, Nutzung unserer großen Hundeterrassen
- ein weiterer eingefriedeter Auslauf von ca. 1000 qm befindet sich in unmittelbarer Nähe
- für die Hunde Spaziergänge in Wald, Feld und am wunderschönen Laacher See (evtl. mit Badeausflug)
- Körper- und Fellpflege
- parasitäre Überwachung
- Verabreichen verordneter Medikamente
- Taxi-Service
- Betreuung postoperativ
- Betreuung zu Hause
- evtl. können Sie Sequenzen aus der Hundeschule  (spezielle Beschäftigung) gegen Aufpreis mitbuchen !


Wir erwarten von unseren vierbeinigen Gästen:

- dass diese frei sind von infektiösen Erkrankungen und Parasiten
- beim Hund: gültige 6-fach Impfung (Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Parainfluenza)
- bei der Katze: gültige 4-fach Impfung (Tollwut, Katzenschnupfen, Katzenseuche, Leukose)
- beim Hund: gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung , bei der Katze gültige Privathaftpflichtversicherung des Eigentümers, welche die Katzenhaltung beinhaltet
- Stubenreinheit
- bei der erstmaligen Unterbringung von Hunden mindestens 3 Tage Aufenthalt bei uns, bei Katzen mindestens 5 Tage
- Flohprophylaxe / Wurmkur aktuell
- ausreichende Futtermenge des gewohnten Futters / Ergänzungsfuttermittel nach Absprache
- ehrliche Angaben über Ihren Vierbeiner


Vielen Dank !


Info:
Wer glaubt jeder könne eine Tierpension betreiben, der irrt !
Das Veterinäramt kontrolliert die Vorgaben nach dem Tierschutzgesetz; Voraussetzungen wie Unterbringung,  Sachkunde der verantwortlichen Personen (Ausbildung, Sachkundenachweis in Form einer Prüfung beim Amtsveterinär) etc.. Die Erlaubnis zum Betreiben der Tierpension wurde uns von der Kreisverwaltung Ahrweiler, Veterinäramt, nach § 11 TSchG erteilt.
Auch die erforderlichen behördlichen Auflagen seitens des Bauamtes wurden erfüllt und die Genehmigung erteilt.
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